Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Es werden ausschließlich Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert.

2. Es werden keine Personen tätowiert, die:

- unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.

- Schwanger sind, stillen oder mit Muttermilch füttern.

3. Die zu tätowierende Person ist dazu verpflichtet über jegliche Allergien und Krankheiten zu informieren, die das Tätowieren betreffen (z.B. HIV, Hepatitis, Diabetes, Epilepsie etc.). Zudem muss eine wahrheitsgemäße Aussage zu eingenommenen Medikamenten erfolgen (z.B. Blutverdünner, Antibiotika, Impfungen).

3.1 Es dürfen innerhalb der zwei Wochen vor dem Termin keine Antibiotika eingenommen werden. Im Falle einer Verschreibung muss der Termin verschoben werden.

3.2 Es dürfen innerhalb der zwei Wochen vor dem Termin keine Impfung erfolgen. Im Falle eines Impftermins muss der Tattoo Termin verschoben werden.

4. Die Tätowiererin behält sich vor den Termin abzubrechen bzw. die Tätowierung nicht durchzuführen, sofern Betäubungscreme verwendet und dies nicht mit ihr im Vorhinein abgesprochen wurde.

5. Es werden ausschließlich von der Tätowiererin selbst gezeichnete Vorlagen tätowiert. Zeichnungen der zu tätowierenden Person werden so abgeändert, dass es möglich ist diese zu stechen. Vorlagen aus dem Internet/anderer Künstler werden in keinem Fall 1 zu 1 übernommen. Die Entwürfe müssen zudem von den zugesandten Referenzbildern stark genug abweichen. Es kann daher zu Änderungen kommen.

6. Die Tätowiererin behält sich vor die zu tätowierende Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

7. Die Termine können per Instagram vereinbart werden. Ein Leitfaden für eine vollständige Anfrage ist überall veröffentlicht/kann vorab zugesandt beziehungsweise erfragt werden.

7.1 Sofern ein Termin abgesprochen wurde, ist die zu tätowierende Person verpflichtet, schriftlich (über denselben Weg, der für die Vereinbarung gewählt wurde) mitzuteilen, dass die AGBs gelesen und verstanden wurden, akzeptiert werden und die Anzahlung innerhalb der 7 tägigen Frist erledigen wird. Kommt die zu tätowierenden Person dieser Pflicht binnen 24h nicht nach, wird der Termin anderweitig vergeben, es kann ein neuer Termin vereinbart werden.

7.2 Terminanfragen sind jederzeit über die o.g. Kanäle möglich, sollte die Terminvergabe gerade geschlossen sein, wird mitgeteilt wann es wieder möglich ist einen Termin zu bekommen. Eine Beratung/Besprechung zu Motiv, Größe, etc. Ist jederzeit möglich. Es gilt zu beachten, dass eine Antwort bis zu 7 Tage in Anspruch nehmen kann.

7.3 Eine persönliche Beratung ist in den meisten Fällen nicht nötig und wird bloß angesetzt, wenn die Tätowiererin dieses als sinnvoll erachtet.

8. Für die Anzahlung eines Termins wird die Summe von 50,00 € (außer falls anders vereinbart) fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen ab Terminabsprache per Überweisung zuzusenden (wenn nicht anders vereinbart). Die Anzahlung wird immer mit dem Gesamtpreis des Tattoos verrechnet. Die Anzahlung ist die Bestätigung des Termins, zusätzlich aber auch die Absicherung im Falle eines Terminausfalls sowie die Entlohnung für bereits getätigte Aufgaben wie die Beratung und/oder die Erstellung des Entwurfes.

9. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die zu tätowierende Person verpflichtet schriftlich abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann. Bei einer fristgerechten Absage erhält die zu tätowierende Person die Anzahlung vollständig, als Gutschein ausgezahlt, zurück. Es gelten folgende Fristen für eine Absage:

- Bei Krankheit gilt eine Frist von 72h vor dem Termin

Bei Absagen mit Absicht auf Terminverschiebung aus jeglichen anderen Gründen gilt eine Frist von 10 Tagen

Bei Absage ohne Absicht auf Vereinbarung eines Nachholtermin gilt eine Frist von 3 Wochen (21 Tage)

vor dem Termin

9.1 Wird der Termin bei Einhaltung der o.g. Fristen verschoben, bleibt die Anzahlung für den neuen Termin bestehen. Bei Nichteinhaltung der Frist, muss lediglich für den Ausweichtermin neu angezahlt werden. Die zu tätowierende Person muss sich selbstständig darum kümmern, dass ein Ausweichtermin zustande kommt. Bei nicht antworten auf Terminvorschläge seitens der Tätowiererin, verfällt die Anzahlung nach einer Frist von 8 Wochen des Nichtmeldens.

9.2 Wird der ursprüngliche Termin seitens der zu tätowierende Person dreimal verschoben, verfällt die Anzahlung. Ein neuer Termin kann vereinbart werden, eine neue Anzahlung wird fällig.

9.3 Wird der Termin bei Einhaltung der o.g. Frist auf unbestimmte Zeit oder vollständig abgesagt, wird die Anzahlung als vollständig Gutschein zugesendet/ umgewandelt. Dieser Gutschein kann nach Absprache auch auf andere Personen übertragen werden. Im Falle eines gewonnenen Gutscheines ist eine Übertragung nicht möglich.

9.4 Wird ein Termin, der seit einem Jahren bestand oder innerhalb dieser Zeit verschoben wurde, abgesagt, verfällt die Anzahlung vollständig.

9.5 Wird der Termin abgesagt, ohne die o.g. Frist einzuhalten verfällt die Anzahlung vollständig. Des weiteren wird die Anzahlung einbehalten, wenn bereits der Entwurf für den Termin erstellt wurde oder ein sogenanntes Wanna Do länger als 3 Monate mit dem Termin reserviert wurde.

9.5.1 Wird ein Termin gänzlich abgesagt, obwohl der Entwurf bereits erstellt wurde, wird die Anzahlung einbehalten um die Arbeitszeit auszugleichen die zum fertigen des Entwurfes benötigt wurde. Der Zeitpunkt zu welchem der Entwurf gefertigt wird variiert (von 1 Tag bis zu 3 Monate vor dem Termin).

9.5.2 Die zu tätowierende Person erteilt mit Terminbestätigung durch die Leistung der Anzahlung, der Tätowiererin den Auftrag den Entwurf zum Termin zu zeichnen. Die Künstlerin behält sich vor, den Zeitpunkt an dem sie den Entwurf zeichnet, selbst festzulegen (innerhalb von 1 Tag bis 3 Monate vor dem Termin).

9.5.3 Wurde der Entwurf früher als 3 Monate vor dem Termin gezeichnet, darf die Künstlerin die Anzahlung nicht einbehalten.

10. Ein Termin gilt als nicht wahrgenommen:

sofern sich die zu tätowierende Person verspätet (mehr als 30 min) oder der Termin aufgrund der Verspätung der zu tätowierenden Person nicht mehr stattfinden kann, da die verbliebene Zeit nicht für die Fertigstellung des Tattoos ausreicht.

wenn die zu tätowierende Person unter Alkoholeinfluss zum Termin erscheint oder andere Gegebenheiten das Tätowieren verhindern, wie z.B. Drogeneinfluss, Sonnenbrand, extremes Auftragen von Bräunungscreme, Krankheitssymptome, Hautausschlag, frische Narben/Wunden, Antibiotikaeinnahme, Impfungen (siehe Punkt 3), Betäubungscreme etc. In all diesen Fällen kann nicht tätowiert werden und die Anzahlung wird vollständig einbehalten.

11. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem Motiv, Aufwand, Größe und Körperstelle. Vorab kann kein genauer Preis angegeben werden, nur ungefähre Preisspannen. Die Tätowiererin behält sich vor diese Spanne neu zu kalkulieren, sofern die vorher angegebenen Parameter (Größe, Stelle etc.) verändert werden, oder die Arbeit durch vorher nicht absehbare Einflüsse erschwert wurde. Die Preisspanne kann vor dem Termin, falls diese seitens der Tätowiererin noch nicht genannt wurde, einfach mit der Info zu Motiv, Größe und Körperstelle erfragt werden. Ohne diese Information ist diese Auskunft jedoch nicht möglich.

12. Die Bezahlung erfolgt beim Termin, direkt nach Vollendung der Leistung. Die Bezahlung kann in bar oder per Direktüberweisung erfolgen. Kreditkarten oder Handyzahlungen bei denen eine Kreditkarte hinterlegt ist, werden nicht akzeptiert.

13. Der Preis des Tattoos beinhaltet einmaliges Nachstechen sofern sich die tätowierte Person innerhalb von 8 Wochen nach dem Termin schriftlich meldet. Frühestens kann sich die tätowierte Person ab 4-6 Wochen mit einem Foto melden, sodass beurteilt werden kann, ob ein Nachstechen nötig ist. Ein Nachstechen ist nicht immer zwingend erforderlich. Ein einzelner Nachstechtermin muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Termin stattfinden. Sollten in Zukunft noch weitere Termine geplant sein, kann das Nachstechen auch mit diesen verbunden werden. Die 6 Monatsfrist darf hier überschritten werden.

13.1 Wenn es nicht möglich ist, den Termin zum Nachstechen einzuhalten, muss der Termin vorab schriftlich abgesagt werden. Dabei gelten die gleichen Fristen die in Punkt 9 aufgeführt wurden. Bei mehrmaligem (mdt. 2x) kurzfristigem Absagen (bis zu 72h vor dem Termin) eines Nachstechtermins behalte ich mir vor eine Ausfallgebühr von 50,00 € zu berechnen.

13.2 Hält die tätowierte Person die o.g. Frist zum kostenlosen Nachstechen nicht ein, wird eine Aufwandspauschale von 50,00€ (pro Stunde) )fällig. Ich behalte mir vor nicht kostenlos nachzustechen, wenn anhand der Heilung ersichtlich ist, dass das Tattoo nicht wie vorgegeben gepflegt wurde.

13.3 Hand- und Ohrtattoos werden in keinem Fall kostenlos nachgestochen. Es wird beim Nachstechen eine Gebühr von 50€ (pro Stunde) fällig.

14. Das endgültige Tattoo kann in einem gewissen Rahmen von der Vorlage abweichen. Dies liegt unter anderem an der Hautbeschaffenheit, Wölbung der Muskel o.ä., oder Größe der gewählten Stelle. Es wird gerne vorab bei Bedarf über die Stelle beraten.

15. Die Vorlage wird spätestens am Vortag des Termins per Instagram zugeschickt. Ab diesem Zeitpunkt können Änderungswünsche geäußert werden. Die Vorlage wird dann erneut überarbeitet zugeschickt, wenn nicht anders besprochen. Die Tätowiererin behält sich vor den Termin abzusagen und das Projekt abzulehnen, sofern es nach diversen Änderungsversuchen (5-7je nach Umfang der Änderungen) einfach zu keiner Übereinstimmung kommt. Sobald die Zeichnung erstellt wurde, erlischt das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Es wird um Geduld gebeten, da keine Uhrzeit festgelegt werden kann, wann die Entwürfe rausgehen. Sollte bis um 14 Uhr des Vortages ohne vorherige Absprache noch kein Entwurf versendet worden sein, ist eine Nachfrage erwünscht!

16 Die zu tätowierende Person ist verpflichtet den Motivwunsch/Referenzbilder oder ausgesuchte Schriftarten bis spätestens 12 Wochen vor dem Termin mitzuteilen (wenn nicht anders vereinbart). Bis zu dieser Frist ist auch eine komplette Änderung des Motivs möglich. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Termin entsteht der Entwurf. Sollte die zu tätowierende Person nach der o.g. Frist noch grobe Änderungen/Einarbeitung neuer Aspekte oder gar ein neues Motiv wünschen, behalte ich mir vor eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Diese hängt von dem Ausmaß an Änderung ab, bzw. ob ein komplett neuer Entwurf angefertigt werden muss. Die Aufwandsentschädigung wird beim Termin nach Vollendung des Tattoo mit dem Endpreis dessen beglichen.

17. Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln/ Nadelmodule verwendet. Ebenso wird ausschließlich mit zertifizierten, REACH konformen, in Deutschland erlaubten, Farben gearbeitet. Das gesamte Einwegmaterial am Arbeitsplatz wird für jede zu tätowierenden Person erneuert, jegliche Einrichtung wie Liege, Wagen, Armstütze werden nach jeder Benutzung desinfiziert.

18. Die Tätowiererin übernimmt keinerlei Haftung für Folgeschäden nach dem Stechen die z.B. durch falsche Pflege, falsche Salbe, falschen Sonnenschutz, Schwimmen/Baden/Saunieren/Solarium/Sonnenbaden etc. innerhalb der Zeit in der dies noch nicht erlaubt ist, entstehen. Es wird vor dem Tätowieren mit dem Ausfüllen des Tattoovertrages eine Pflegeanleitung ausgehändigt, welche strikt zu befolgen ist. Bei Fragen kann sich die tätowierte Person jederzeit an die Tätowiererin wenden.

18.1 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für auftretende Schäden nach der Dienstleistung. Die bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische und medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios.

18.2 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für den Verlust/Beschädigung/ Zerstörung von persönlichen Dingen und Besitz der zu tätowierenden Person, die mit in das Studio gebracht wurden. Des weiteren haftet die Tätowiererin nicht für physische Verletzungen die in den Studioräumen entstehen.

19. Die zu tätowierende Person erklärt sich bei Absprache und Bestätigung des Termins mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, außerdem wird vom Kunden bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatz verzichtet. Ebenso können keine anderen dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegengeltend gemacht werden.

20. Eine Weitergabe an Dritte ist bei gewonnenen Gutscheinen nicht möglich. Auch besteht kein Anspruch auf einen Termin mit einem gewonnenen Gutschein. Ebenso besteht auch kein Anspruch auf Abweichung in der Motivik von meinem Stil, um den Gutschein einlösen zu können.

21. Sogenannte Wanna Dos sind eigens entworfene Designs, die die Tätowiererin gerne stechen möchte. Sollte ein Wanna Do nicht mehr gewollt sein, kann dieses ohne Angabe von Gründen schriftlich im Rahmen der oben genannten Fristen abgesagt werden. Ist das Wanna Do unter 4 Wochen reserviert, wird die Anzahlung vollständig als Gutschein ausgezahlt. Ist das Wanna Do bereits 4 - 12 Wochen reserviert, wird die Anzahlung zur Hälfte als Gutschein ausgezahlt. Bei Absage einer Reservierung von über 12 Woche verfällt die Anzahlung vollständig.

22. Auf eine Begleitung muss grundsätzlich verzichtet werden, wenn nicht anders besprochen.

23. Das Mitbringen von Haustieren sowie Babys und Kindern unter 14 Jahren ist strengstens untersagt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Es werden ausschließlich Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert.

2. Es werden keine Personen tätowiert, die:

- unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.

- Schwanger sind, stillen oder mit Muttermilch füttern.

3. Die zu tätowierende Person ist dazu verpflichtet über jegliche Allergien und Krankheiten zu informieren, die das Tätowieren betreffen (z.B. HIV, Hepatitis, Diabetes, Epilepsie etc.). Zudem muss eine wahrheitsgemäße Aussage zu eingenommenen Medikamenten erfolgen (z.B. Blutverdünner, Antibiotika, Impfungen).

3.1 Es dürfen innerhalb der zwei Wochen vor dem Termin keine Antibiotika eingenommen werden. Im Falle einer Verschreibung muss der Termin verschoben werden.

3.2 Es dürfen innerhalb der zwei Wochen vor dem Termin keine Impfung erfolgen. Im Falle eines Impftermins muss der Tattoo Termin verschoben werden.

4. Die Tätowiererin behält sich vor den Termin abzubrechen bzw. die Tätowierung nicht durchzuführen, sofern Betäubungscreme verwendet und dies nicht mit ihr im Vorhinein abgesprochen wurde.

5. Es werden ausschließlich von der Tätowiererin selbst gezeichnete Vorlagen tätowiert. Zeichnungen der zu tätowierenden Person werden so abgeändert, dass es möglich ist diese zu stechen. Vorlagen aus dem Internet/anderer Künstler werden in keinem Fall 1 zu 1 übernommen. Die Entwürfe müssen zudem von den zugesandten Referenzbildern stark genug abweichen. Es kann daher zu Änderungen kommen.

6. Die Tätowiererin behält sich vor die zu tätowierende Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

7. Die Termine können per Instagram vereinbart werden. Ein Leitfaden für eine vollständige Anfrage ist überall veröffentlicht/kann vorab zugesandt beziehungsweise erfragt werden.

7.1 Sofern ein Termin abgesprochen wurde, ist die zu tätowierende Person verpflichtet, schriftlich (über denselben Weg, der für die Vereinbarung gewählt wurde) mitzuteilen, dass die AGBs gelesen und verstanden wurden, akzeptiert werden und die Anzahlung innerhalb der 7 tägigen Frist erledigen wird. Kommt die zu tätowierenden Person dieser Pflicht binnen 24h nicht nach, wird der Termin anderweitig vergeben, es kann ein neuer Termin vereinbart werden.

7.2 Terminanfragen sind jederzeit über die o.g. Kanäle möglich, sollte die Terminvergabe gerade geschlossen sein, wird mitgeteilt wann es wieder möglich ist einen Termin zu bekommen. Eine Beratung/Besprechung zu Motiv, Größe, etc. Ist jederzeit möglich. Es gilt zu beachten, dass eine Antwort bis zu 7 Tage in Anspruch nehmen kann.

7.3 Eine persönliche Beratung ist in den meisten Fällen nicht nötig und wird bloß angesetzt, wenn die Tätowiererin dieses als sinnvoll erachtet.

8. Für die Anzahlung eines Termins wird die Summe von 50,00 € (außer falls anders vereinbart) fällig. Diese ist innerhalb von 7 Tagen ab Terminabsprache per Überweisung zuzusenden (wenn nicht anders vereinbart). Die Anzahlung wird immer mit dem Gesamtpreis des Tattoos verrechnet. Die Anzahlung ist die Bestätigung des Termins, zusätzlich aber auch die Absicherung im Falle eines Terminausfalls sowie die Entlohnung für bereits getätigte Aufgaben wie die Beratung und/oder die Erstellung des Entwurfes.

9. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist die zu tätowierende Person verpflichtet schriftlich abzusagen, damit der Termin neu vergeben werden kann. Bei einer fristgerechten Absage erhält die zu tätowierende Person die Anzahlung vollständig, als Gutschein ausgezahlt, zurück. Es gelten folgende Fristen für eine Absage:

- Bei Krankheit gilt eine Frist von 72h vor dem Termin

Bei Absagen mit Absicht auf Terminverschiebung aus jeglichen anderen Gründen gilt eine Frist von 10 Tagen

Bei Absage ohne Absicht auf Vereinbarung eines Nachholtermin gilt eine Frist von 3 Wochen (21 Tage)

vor dem Termin

9.1 Wird der Termin bei Einhaltung der o.g. Fristen verschoben, bleibt die Anzahlung für den neuen Termin bestehen. Bei Nichteinhaltung der Frist, muss lediglich für den Ausweichtermin neu angezahlt werden. Die zu tätowierende Person muss sich selbstständig darum kümmern, dass ein Ausweichtermin zustande kommt. Bei nicht antworten auf Terminvorschläge seitens der Tätowiererin, verfällt die Anzahlung nach einer Frist von 8 Wochen des Nichtmeldens.

9.2 Wird der ursprüngliche Termin seitens der zu tätowierende Person dreimal verschoben, verfällt die Anzahlung. Ein neuer Termin kann vereinbart werden, eine neue Anzahlung wird fällig.

9.3 Wird der Termin bei Einhaltung der o.g. Frist auf unbestimmte Zeit oder vollständig abgesagt, wird die Anzahlung als vollständig Gutschein zugesendet/ umgewandelt. Dieser Gutschein kann nach Absprache auch auf andere Personen übertragen werden. Im Falle eines gewonnenen Gutscheines ist eine Übertragung nicht möglich.

9.4 Wird ein Termin, der seit einem Jahren bestand oder innerhalb dieser Zeit verschoben wurde, abgesagt, verfällt die Anzahlung vollständig.

9.5 Wird der Termin abgesagt, ohne die o.g. Frist einzuhalten verfällt die Anzahlung vollständig. Des weiteren wird die Anzahlung einbehalten, wenn bereits der Entwurf für den Termin erstellt wurde oder ein sogenanntes Wanna Do länger als 3 Monate mit dem Termin reserviert wurde.

9.5.1 Wird ein Termin gänzlich abgesagt, obwohl der Entwurf bereits erstellt wurde, wird die Anzahlung einbehalten um die Arbeitszeit auszugleichen die zum fertigen des Entwurfes benötigt wurde. Der Zeitpunkt zu welchem der Entwurf gefertigt wird variiert (von 1 Tag bis zu 3 Monate vor dem Termin).

9.5.2 Die zu tätowierende Person erteilt mit Terminbestätigung durch die Leistung der Anzahlung, der Tätowiererin den Auftrag den Entwurf zum Termin zu zeichnen. Die Künstlerin behält sich vor, den Zeitpunkt an dem sie den Entwurf zeichnet, selbst festzulegen (innerhalb von 1 Tag bis 3 Monate vor dem Termin).

9.5.3 Wurde der Entwurf früher als 3 Monate vor dem Termin gezeichnet, darf die Künstlerin die Anzahlung nicht einbehalten.

10. Ein Termin gilt als nicht wahrgenommen:

sofern sich die zu tätowierende Person verspätet (mehr als 30 min) oder der Termin aufgrund der Verspätung der zu tätowierenden Person nicht mehr stattfinden kann, da die verbliebene Zeit nicht für die Fertigstellung des Tattoos ausreicht.

wenn die zu tätowierende Person unter Alkoholeinfluss zum Termin erscheint oder andere Gegebenheiten das Tätowieren verhindern, wie z.B. Drogeneinfluss, Sonnenbrand, extremes Auftragen von Bräunungscreme, Krankheitssymptome, Hautausschlag, frische Narben/Wunden, Antibiotikaeinnahme, Impfungen (siehe Punkt 3), Betäubungscreme etc. In all diesen Fällen kann nicht tätowiert werden und die Anzahlung wird vollständig einbehalten.

11. Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach dem Motiv, Aufwand, Größe und Körperstelle. Vorab kann kein genauer Preis angegeben werden, nur ungefähre Preisspannen. Die Tätowiererin behält sich vor diese Spanne neu zu kalkulieren, sofern die vorher angegebenen Parameter (Größe, Stelle etc.) verändert werden, oder die Arbeit durch vorher nicht absehbare Einflüsse erschwert wurde. Die Preisspanne kann vor dem Termin, falls diese seitens der Tätowiererin noch nicht genannt wurde, einfach mit der Info zu Motiv, Größe und Körperstelle erfragt werden. Ohne diese Information ist diese Auskunft jedoch nicht möglich.

12. Die Bezahlung erfolgt beim Termin, direkt nach Vollendung der Leistung. Die Bezahlung kann in bar oder per Direktüberweisung erfolgen. Kreditkarten oder Handyzahlungen bei denen eine Kreditkarte hinterlegt ist, werden nicht akzeptiert.

13. Der Preis des Tattoos beinhaltet einmaliges Nachstechen sofern sich die tätowierte Person innerhalb von 8 Wochen nach dem Termin schriftlich meldet. Frühestens kann sich die tätowierte Person ab 4-6 Wochen mit einem Foto melden, sodass beurteilt werden kann, ob ein Nachstechen nötig ist. Ein Nachstechen ist nicht immer zwingend erforderlich. Ein einzelner Nachstechtermin muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Termin stattfinden. Sollten in Zukunft noch weitere Termine geplant sein, kann das Nachstechen auch mit diesen verbunden werden. Die 6 Monatsfrist darf hier überschritten werden.

13.1 Wenn es nicht möglich ist, den Termin zum Nachstechen einzuhalten, muss der Termin vorab schriftlich abgesagt werden. Dabei gelten die gleichen Fristen die in Punkt 9 aufgeführt wurden. Bei mehrmaligem (mdt. 2x) kurzfristigem Absagen (bis zu 72h vor dem Termin) eines Nachstechtermins behalte ich mir vor eine Ausfallgebühr von 50,00 € zu berechnen.

13.2 Hält die tätowierte Person die o.g. Frist zum kostenlosen Nachstechen nicht ein, wird eine Aufwandspauschale von 50,00€ (pro Stunde) )fällig. Ich behalte mir vor nicht kostenlos nachzustechen, wenn anhand der Heilung ersichtlich ist, dass das Tattoo nicht wie vorgegeben gepflegt wurde.

13.3 Hand- und Ohrtattoos werden in keinem Fall kostenlos nachgestochen. Es wird beim Nachstechen eine Gebühr von 50€ (pro Stunde) fällig.

14. Das endgültige Tattoo kann in einem gewissen Rahmen von der Vorlage abweichen. Dies liegt unter anderem an der Hautbeschaffenheit, Wölbung der Muskel o.ä., oder Größe der gewählten Stelle. Es wird gerne vorab bei Bedarf über die Stelle beraten.

15. Die Vorlage wird spätestens am Vortag des Termins per Instagram zugeschickt. Ab diesem Zeitpunkt können Änderungswünsche geäußert werden. Die Vorlage wird dann erneut überarbeitet zugeschickt, wenn nicht anders besprochen. Die Tätowiererin behält sich vor den Termin abzusagen und das Projekt abzulehnen, sofern es nach diversen Änderungsversuchen (5-7je nach Umfang der Änderungen) einfach zu keiner Übereinstimmung kommt. Sobald die Zeichnung erstellt wurde, erlischt das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung. Es wird um Geduld gebeten, da keine Uhrzeit festgelegt werden kann, wann die Entwürfe rausgehen. Sollte bis um 14 Uhr des Vortages ohne vorherige Absprache noch kein Entwurf versendet worden sein, ist eine Nachfrage erwünscht!

16 Die zu tätowierende Person ist verpflichtet den Motivwunsch/Referenzbilder oder ausgesuchte Schriftarten bis spätestens 12 Wochen vor dem Termin mitzuteilen (wenn nicht anders vereinbart). Bis zu dieser Frist ist auch eine komplette Änderung des Motivs möglich. Nach diesem Zeitpunkt bis zum Termin entsteht der Entwurf. Sollte die zu tätowierende Person nach der o.g. Frist noch grobe Änderungen/Einarbeitung neuer Aspekte oder gar ein neues Motiv wünschen, behalte ich mir vor eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Diese hängt von dem Ausmaß an Änderung ab, bzw. ob ein komplett neuer Entwurf angefertigt werden muss. Die Aufwandsentschädigung wird beim Termin nach Vollendung des Tattoo mit dem Endpreis dessen beglichen.

17. Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln/ Nadelmodule verwendet. Ebenso wird ausschließlich mit zertifizierten, REACH konformen, in Deutschland erlaubten, Farben gearbeitet. Das gesamte Einwegmaterial am Arbeitsplatz wird für jede zu tätowierenden Person erneuert, jegliche Einrichtung wie Liege, Wagen, Armstütze werden nach jeder Benutzung desinfiziert.

18. Die Tätowiererin übernimmt keinerlei Haftung für Folgeschäden nach dem Stechen die z.B. durch falsche Pflege, falsche Salbe, falschen Sonnenschutz, Schwimmen/Baden/Saunieren/Solarium/Sonnenbaden etc. innerhalb der Zeit in der dies noch nicht erlaubt ist, entstehen. Es wird vor dem Tätowieren mit dem Ausfüllen des Tattoovertrages eine Pflegeanleitung ausgehändigt, welche strikt zu befolgen ist. Bei Fragen kann sich die tätowierte Person jederzeit an die Tätowiererin wenden.

18.1 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für auftretende Schäden nach der Dienstleistung. Die bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische und medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios.

18.2 Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung für den Verlust/Beschädigung/ Zerstörung von persönlichen Dingen und Besitz der zu tätowierenden Person, die mit in das Studio gebracht wurden. Des weiteren haftet die Tätowiererin nicht für physische Verletzungen die in den Studioräumen entstehen.

19. Die zu tätowierende Person erklärt sich bei Absprache und Bestätigung des Termins mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, außerdem wird vom Kunden bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatz verzichtet. Ebenso können keine anderen dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegengeltend gemacht werden.

20. Eine Weitergabe an Dritte ist bei gewonnenen Gutscheinen nicht möglich. Auch besteht kein Anspruch auf einen Termin mit einem gewonnenen Gutschein. Ebenso besteht auch kein Anspruch auf Abweichung in der Motivik von meinem Stil, um den Gutschein einlösen zu können.

21. Sogenannte Wanna Dos sind eigens entworfene Designs, die die Tätowiererin gerne stechen möchte. Sollte ein Wanna Do nicht mehr gewollt sein, kann dieses ohne Angabe von Gründen schriftlich im Rahmen der oben genannten Fristen abgesagt werden. Ist das Wanna Do unter 4 Wochen reserviert, wird die Anzahlung vollständig als Gutschein ausgezahlt. Ist das Wanna Do bereits 4 - 12 Wochen reserviert, wird die Anzahlung zur Hälfte als Gutschein ausgezahlt. Bei Absage einer Reservierung von über 12 Woche verfällt die Anzahlung vollständig.

22. Auf eine Begleitung muss grundsätzlich verzichtet werden, wenn nicht anders besprochen.

23. Das Mitbringen von Haustieren sowie Babys und Kindern unter 14 Jahren ist strengstens untersagt.